Finanzielle Vorteile

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege:

Um sich als Angehöriger von der Pflege zu erholen, hat man die Möglichkeit die Verhinderungspflege zu Hause in Anspruch zu nehmen. Für diese Zeit (28 Tage) kann eine 24-Stunden*)-Betreuungskraft eingesetzt werden. Der jährliche Anspruch auf Verhinderungspflege zu Hause beträgt 1612 Euro und muss bei der Krankenkasse bzw. -versicherung der zu betreuenden Person beantragt werden.

 

Aufstockung der Verhinderungspflege:

Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann um bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflegebudget erhöht werden – sofern das Kurzzeitpflegegeld in dem Jahr noch nicht aufgebraucht ist.

 

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach 
§ 45b SGB XI:

 

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können dann in Anspruch genommen werden, wenn zu Hause gepflegt sowie betreut wird und die zu betreuende Person einen Pflegegrad (1 - 5) hat. Pflegebedürftige erhalten ab 01.01.17 einen einheitlichen Betrag in Höhe von monatlich 125 Euro, der zu Unterstützung im Alltag eingesetzt werden kann. 

Der Betrag kann nicht als Geldleistung ausbezahlt werden, sondern kann z. B. für die Kurzzeitpflege, Tagesbetreuung und für den ambulanten Pflegedienst verwendet werden. 

 

Steuervorteile:

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG):
 

Als haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie die Betreuungskosten bei Ihrer jährlichen Einkommenssteuer in Anspruch nehmen. Der Gesamtbetrag hierfür beläuft sich auf 4000 Euro. Sie können sich diesen Betrag im Ganzen bei der Einkommenssteuer ausbezahlen lassen oder auch monatlich als Freibetrag über 333,33 Euro eintragen lassen. Wichtig hierfür ist, das alle Quittungen und Rechnungen, die während der Betreuungszeit anfallen, bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht (abgegeben) werden. Selbstverständlich können Sie sich den Freibetrag nur eintragen lassen, wenn ihre monatliche Lohnsteuer höher ist als der Frei-betrag.  

 

Sie müssen hier aber beachten, dass  die  Bramowski-Pflegevermittlung  keinerlei  steuerrechtliche  Beratungen  vornehmen darf. Wir können Ihnen nur eine Unterstützung geben und Sie an die richtigen Stellen, wie Steuerberater oder Servicecenter der Finanzämter verweisen. 

Bei den Steuervorteilen können Unterschiede bestehen, da es darauf ankommt, ob Sie für sich selbst Hilfe benötigen oder im Namen des Angehörigen handeln. 


 

 

Die Bezeichnungen „24h-Betreuung“, „24 Stunden Betreuung“, „24h Pflege“ oder „24 Stunden Pflege“ sind Branchenbezeichnungen, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für die von uns  angebotene Leistung etabliert haben. Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass mit               unserem Angebot nicht einhergeht, dass die Betreuungskräfte ununterbrochen arbeiten. Pausenzeiten sind bereits aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (u.a. arbeitszeitlichen  Vorschriften) einzuhalten. Für weitere Erläuterungen stehen wir  gern zur Verfügung.

Bramowski-Pflegevermittlung